Mitgliederversammlung
Die jährlich stattfindende ordentliche Mitgliederversammlung ist das Entscheidungsorgan für alle Mitglieder und zuständig für:
- Wahl und Abwahl des Vorstandes,
- Wahl von Ehrenmitgliedern,
- Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes,
- Genehmigung des Jahresabschlusses,
- Beschlussfassung über den Haushaltsplan,
- Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes,
- Wahl der Kassenprüfer,
- Änderung der Satzung des Vereines,
- Beschlussfassung über die Höhe der Mitgliedsbeiträge und Erlass einer Beitragsordnung und
- Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.